Über mich

Herzlich willkommen auf meiner Homepage

Bei mir erhalten Sie kompetente, verständliche und freundliche Rechtsberatung!
Gabriele Martens

1966 geboren in Bochum
1984 Abitur in Lüdenscheid
1984 - 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld
1993 Zulassung als Rechtsanwältin
1999 Zulassung als Fachanwältin für Strafrecht

Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind

Natürlich kann ich Sie auch auf anderen Rechtsgebieten vertreten. Sprechen Sie mich einfach an!

Opferanwältin

Seit Mitte der neunziger Jahre bin ich schwerpunktmäßig als Opferanwältin im Kreis Gütersloh tätig, z.B. in Fällen von Kindesmißbrauch, Vergewaltigung, häuslicher Gewalt und Stalking, aber auch bei Körperverletzung oder der Tötung eines Angehörigen. Als Opfer von einer solchen Straftat betroffen zu sein, ist für die meisten Menschen eine große psychische Belastung und traumatische Erfahrung. Oft stellt sich das Gefühl von Hilflosigkeit und Überforderung ein, mit dieser Situation richtig umzugehen, was völlig verständlich ist. Es ist deshalb Ihr gutes Recht und die richtige Entscheidung, Beratung, Unterstützung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Manchmal ist schon die Entscheidung, ob überhaupt eine Strafanzeige erstattet werden soll, eine Hürde. In einem vertraulichen Beratungsgespräch kann ich Sie darüber informieren, was im Falle einer Strafanzeige weiter passiert oder zu erwarten ist und Sie über Ihre Rechte als Opfer aufklären, um Ihnen bei dieser Entscheidung zu helfen. Im Falle einer Strafanzeige kann ich Sie bzw. Ihr Kind zur Vernehmung bei der Polizei und ggf. später bei Gericht begleiten, Akteneinsicht nehmen, Anträge stellen, z.B. auf Zulassung als Nebenkläger/in und vieles mehr.

Im Kreis Gütersloh gibt es ein wirklich gutes Netzwerk zum Opferschutz. Ich bin seit vielen Jahren in verschiedenen Arbeitskreisen im Kreis Gütersloh zum Thema sexueller Mißbrauch und dem Runden Tisch gegen Häusliche Gewalt im Kreis Gütersloh „Gewalt Halt!“ aktiv. Ich bin Mitglied im „Weißen Ring“. Durch meine intensive Zusammenarbeit mit Opferschutzinstitutionen und Beratungsstellen kann ich Sie darin unterstützen, daß Sie bzw. Ihr Kind neben der rechtlichen Unterstützung auch eine psychologische / pädagogische Begleitung und Hilfe bekommen.

Anders als in Fällen von sexueller Gewalt, bei denen die Betroffenen in der Regel erst anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn diese aufgedeckt und damit zum Glück beendet wurden, wenden sich Betroffene von häuslicher Gewalt oder Stalking meist dann an einen Anwalt, wenn sie Hilfe benötigen, um der Gewalt, den Belästigungen oder Bedrohungen ein Ende zu setzen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung kann ich Ihnen neben der rechtlichen Hilfe (z. B. in Form einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz) auch viele praktische Hinweise geben, wie Sie sich selbst zu Ihrem Schutz verhalten können. Stalking und häusliche Gewalt hören praktisch nie von selbst auf! Nur wenn Sie sich konsequent zur Wehr setzen und kompetente rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen und, werden Sie diese Form der Gewalt dauerhaft beenden können.

Ich vertrete Sie auch in Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) oder wenn es um die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen geht, z.B. in Form von Schmerzensgeld.

Strafrecht

Meine langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Strafrecht hat gezeigt: Die beste Strafverteidigung ist eine rechtzeitige! Wenn eine Strafanzeige gegen Sie vorliegt, werden die Weichen meist früh gestellt, ob es zu einer Verfahrenseinstellung oder einer Anklage bzw. Verurteilung kommt. Sollten Sie Beschuldigte/r in einem Strafverfahren sein, sollten Sie zunächst stets von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen und einen anwaltlichen Rat einholen, wie Sie sich am besten weiter verhalten. Als Rechtsanwältin kann ich für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Aufgrund des Akteninhaltes kann dann individuell abgestimmt werden, wie Ihre Verteidigung aussehen kann.

Familienrecht

Die Trennung in der Partnerschaft führt nicht nur zu einer großen Enttäuschung und einem Chaos der Gefühle, sondern meist auch zu einem Durcheinander und der Notwendigkeit einer Neuordnung der ganzen Lebenssituation, vor allem, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Typische Fragen in der Trennungssituation sind:

Was wird mit der gemeinsamen Wohnung?
Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
Kann ich vom getrennt lebenden Partner Unterhalt verlangen?
Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
Behalten wir das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder?
Wie sieht das Umgangsrecht (Besuchsrecht) für die Kinder aus?
Wann kann ich die Scheidung beantragen?
Wie teilen wir gemeinsames Vermögen auf?
Wie berechnet man den Zugewinnausgleich?

Über all diese komplexen Fragen der Trennung und Scheidung kann ich Sie individuell beraten und außergerichtlich oder gerichtlich vertreten.

Verkehrsrecht

Ich biete Ihnen eine Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Straßenverkehrs an, z.B. zur Unfallschadenregulierung bei Verkehrsunfällen, Verteidigung bei einer Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit und wenn es um Ihre Fahrerlaubnis geht.

Kosten

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. In bestimmten Fällen sind individuelle Vereinbarungen möglich. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, bringen Sie bitte zu Ihrem ersten Gespräch bei mir Ihre Unterlagen dazu mit, z.B. den Versicherungsschein oder Ihre letzte Beitragsrechnung. Oder Sie lassen sich bereits vor dem Gespräch direkt von Ihrer Rechtschutzversicherung eine schriftliche Deckungszusage geben.

Sofern Sie nicht rechtschutzverschert und nicht in der Lage sind, die Kosten der anwaltlichen Beratung oder Vertretung selbst aufzubringen (z.B. weil Sie ALG II beziehen), können sie

beantragen. In diesen Fällen muß bei Gericht ein Antrag unter Nachweis Ihrer Einkommenssituation gestellt werden. Um Beratungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte vor einer Terminvereinbarung bei mir mit Ihren Einkommensunterlagen an das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht und lassen sich einen Beratungshilfeschein ausstellen. Sie wissen dann genau, ob Sie Beratungshilfe erhalten und müssen bei mir nur den Eigenanteil von 15,00 € leisten. Den Antrag auf Prozeßkostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe kann ich für Sie bei Gericht einreichen, benötige dazu aber von Ihnen vollständige Nachweise über Einkommen, Miete, Schulden etc. Nähere Informationen finden Sie unter:

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php

Wenn Sie Opfer einer Sexualstraftat oder sonstigen schweren Straftat geworden sind, kann ich Ihnen in der Regel auf Antrag als anwaltlicher Beistand beigeordnet werden, ohne daß Sie selbst Kosten aufwenden müssen. Manche Rechtschutzversicherungen beinhalten auch speziellen Opferrechtschutz. Wegen der Kosten eines Erstgesprächs können Sie sich auch an den Weißen Ring wenden.

Bei schweren Straftaten, in denen z.B. die Verurteilung zu einer längeren Haftstrafe droht, oder wenn Sie sich aus ganz besonderen Gründen nicht selbst verteidigen können, können Sie einen Pflichtverteidiger beantragen. Für die Strafverteidigung bei einer weniger schweren Tat erhalten Sie leider allenfalls Beratungshilfe für ein Beratungsgespräch, aber keine Prozeßkostenhilfe und müssen dann die Kosten für eine Strafverteidigung - selbst bei eingeschränkten Einkommensverhältnissen - selbst aufbringen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß dies nur allgemeine Hinweise sein können. Ich gebe Ihnen zu den Kosten natürlich gern eine auf Ihren Einzelfall bezogene, genaue Auskunft.

Kontakt

Kanzlei Martens

Rechtsanwältin Gabriele Martens
Berliner Straße 32
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel.: 05242 / 408682
Fax: 05242 / 408683
Info@kanzleimartens.de


Montag 10.00 - 12.30 14.30 - 17.00
Dienstag 10.00 - 12.30 14.30 - 17.00
Mittwoch 10.00 - 12.30
Donnerstag 10.00 - 12.30 14.30 - 17.00
Freitag 10.00 - 12.30

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.


Wegbeschreibung:

Die Berliner Straße liegt im Ortsteil Rheda und ist eine Fußgängerzone, die zu bestimmten Zeiten als Einbahnstraße befahren werden kann. Gute und kostenlose Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Parkdeck "Am Domhof" direkt hinter der Kanzlei.

Impressum

Gabriele Martens
Berliner Straße 32
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel.: 05242 / 408682
Fax: 05242 / 408683
Web: http://www.kanzleimartens.de
Email: Info@kanzleimartens.de

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG:

Gabriele Martens (Anschrift wie oben)

Berufsbezeichnung und zuständige Kammern

Ich bin nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, info@rak-hamm.de, www.rak-hamm.de.

Berufshaftpflichtversicherung

Ich bin berufshaftpflichtversichert bei der AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gem. § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Berufsrechtliche Regelungen

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (FAO)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

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